Das ALG II - vulgo Hartz 4 - soll den 'lebensnotwendigen' Bedarf abdecken. Aber woher weiß man eigentlich so genau, was 'lebensnotwendig' ist? Wieviel Geld man realistischerweise pro Monat braucht, um zu überleben und ein kleines bisschen am sozialen und kulturellen Leben teilnehmen zu können?
Der Berechnung des Regelsatzes liegt die EVS - die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe - zugrunde. Das ist eine Erhebung der amtlichen Statistik, in der detailliert die Einnahmen und Ausgaben der teilnehmenden Haushalte abgefragt werden.
Für die Berechnung des Regelsatzes wurden nun die 20% der Einpersonenhaushalte mit dem niedrigsten Einkommen zugrundegelegt; ohne die Bezieher von Sozialleistungen (ob die herausgenommen wurden, bevor man die 20% abgeteilt hat oder hinterher, ist nicht bekannt). Deren Ausgaben für bestimmte Artikelgruppen wurden bestimmt - und noch mehr oder weniger stark gekürzt. Der 'lebensnotwendige' Bedarf in der Gruppe Nahrungsmittel/ Getränke/ Tabak liegt bei 96% der Ausgaben dieser Haushalte; der für Verkehr nur bei 26%. Der Rest ist also als 'Luxus' deklariert worden.
Soweit, so gut? Schließlich soll den Arbeitslosen ja kein 'Luxus', keine überflüssigen Ausgaben finanziert werden.
Aber...
Zum einen scheint die Festlegung der Prozentsätze willkürlich.
Schwerer wiegt jedoch folgendes Argument gegen diese Art der Berechnung des Regelsatzes:
die zugrundeliegende Bevölkerungsgruppe - die Einpersonenhaushalte mit geringem Einkommen - ist keineswegs repräsentativ für die Bevölkerung, nicht mal für die Bevölkerung mit (im Verhältnis zum Durchschnitt) geringem Einkommen. Der Anteil der über 60-jährigen liegt in dieser Gruppe bei über 50% - überspitzt formuliert: diese Gruppe besteht über zur Hälfte aus armen Renter(inne)n... und zu weiteren 20% aus unter 24-jährigen. Viele davon werden Studenten sein, deren Lebensstil sicher besonders kostengünstig ist (durch günstige Tickets für den öffentlichen Nahverkehr, Versicherungen über die Eltern, aber z.B. auch durch häufige Besuche bei den Eltern mit Verpflegung und Wäschewaschen - spart Kosten für eine Waschmaschine).
Eine probeweise Berechnung des Regelsatzes - mit den gleichen Prozentsätzen - auf Grundlage der untersten 20% der Zweipersonenhaushalte ergäbe einen etwa doppelt so hohen Regelsatz. (Leider ohne Quelle, da mündliche Mitteilung eines Dozenten - daher mit Vorsicht zu genießen).
Mittwoch, 6. Mai 2009
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