Mittwoch, 27. Februar 2008

Es gibt was zu feiern: ein neues Grundrecht!

Das Bundesverfassungsgericht verkündete heute sein Urteil zur Online-Durchsuchung in NRW: das entsprechende Gesetz ist nichtig, da es nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Dies begründet das BVerfG unter anderem damit, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das durch Art. 2 GG in Verbindung mit Art. 1 GG garantiert wird, auch ein "Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme." einschließt. De facto definiert das BVerfG damit ein 'neues' Grundrecht, zum zweiten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik (das erste neue Grundrecht: das auf informationelle Selbstbestimmung. Und jetzt das Computer-Grundrecht. Wir leben tatsächlich in einer Informationsgesellschaft :)

Sehr nett fand ich diesen Satz aus der Live-Berichterstattung auf netzpolitik.org: "Sachverständiger auf Phoenix ist verwundert, wie lebensnah die Urteilsbegründung war."

Links/ Quellen:
Schöner Kommentar von Heribert Prantl (SZ)
Die Entscheidung des BVerfG
Mitschnitt der Live-Übertragung der Urteilsverkündung bei Phoenix
Meldung bei netzpolitik.org (mit haufenweise weiteren Links)
... und die bei heise.de

Keine Kommentare: